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Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 1 von 31
Zu was berechtigt die Taxiführerbewilligung?Bitte unten Antwort eingeben:
Richtige Antwort:
Die Taxiführerbewilligung berechtigt auf dem Gebiet der Stadt Bern oder davon ausgehend die Tätigkeit als Taxiführer auszuüben.
Erklärung:
Art.5 "Taxiführerbewilligung", Absatz 1
Die Taxiführerbewilligung berechtigt die Inhaberin oder den Inhaber, auf dem Gebiet der Stadt Bern oder davon ausgehend die Tätigkeit als Taxiführerin oder als Taxiführer auszuüben.
Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 2 von 31
Wie muss die Tarifstruktur aussehen?Bitte unten Antwort eingeben:
Richtige Antwort:
a) Ansatz für eine Grundtaxe;
b) Ansatz pro gefahrenen beziehungsweise angebrochenen Kilometer;
c) Ansatz für die Wartezeit pro Stunde.
Erklärung:
Art. 8 "Taxistruktur", Absatz 1
Taxihalterinnen und Taxihalter müssen ihre Dienstleistungen in folgender Tarifstruktur anbieten:
a) Ansatz für eine Grundtaxe;
b) Ansatz pro gefahrenen beziehungsweise angebrochenen Kilometer;
c) Ansatz für die Wartezeit pro Stunde.Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 3 von 31
Sind Pauschalentschädigungen zulässig?Bitte unten Antwort auswählen:
Richtige Antwort:
Ja, aber nur wenn diese mit Taxameter erfasst werden
Erklärung:
Art. 8 "Tarifstruktur", Absatz 2
Vorbehalten bleiben Pauschalentschädigungen. Wird eine Pauschalentschädigung vereinbart, muss diese mittels Taxameter erfasst werden.
Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 4 von 31
Wo haben Taxihalter die Preise für ihre Dienstleistungen bekannt zu geben?Bitte unten Antwort eingeben:
Richtige Antwort:
Die Preise für die Dienstleistungen sind im Fahrzeuginnern für die Kundschaft gut lesbar und aussen auf beiden Fahrzeugseiten bekanntzugeben.
Erklärung:
Art. 9 "Tarifbekanntgabe", Absatz 1
Die Taxihalterinnen und Taxihalter haben die Preise für ihre angebotenen Dienstleistungen im Fahrzeuginnern für die Kundschaft gut lesbar und aussen auf beiden Fahrzeugseiten entweder an den Fahrzeugtüren oder auf den Kotflügeln der eingesetzten Taxis bekanntzugeben.
Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 5 von 31
Kandidaten, die den theoretischen Prüfungsteil einmal nicht bestanden haben,
können die Prüfung wann wiederholen?Bitte unten Antwort auswählen:
Richtige Antwort:
Frühestens nach einem Monat.
Erklärung:
Art.19 "Theoretische eignungsprüfung", Absatz 4
Kandidatinnen und Kandidaten, welche die theoretische Prüfung nicht bestanden haben, können diese frühestens nach einem Monat wiederholen. Bei dreimaligem Nichtbestehen können sich die Kandidatinnen oder Kandidaten frühestens nach Ablauf eines Jahres erneut zur Prüfung anmelden.
Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 6 von 31
Welche Angaben enthält die Fahrtenkontrolle?Bitte unten Antwort eingeben:
Richtige Antwort:
a) Nummer des amtlichen Kontrollschildes und Matrikelnummer des Taxis;
b) Name des Taxiführers;
c) Datum der Fahrt;
d) Endzeit der Fahrt;
e) Ausgangs- und Zielort der Fahrt;
f) Anzahl Fahrgäste;
g) Verrechneter FahrpreisErklärung:
Art. 14 "Fahrtenkontrolle"
Taxiführerinnen und Taxiführer haben zuhanden der Taxihalterinnen und Taxihalter
eine schriftliche Fahrtenkontrolle zu führen (Art. 10 Abs. 2 Bst. a TaxiV),
welche mindestens folgende Angaben enthält:
a) Nummer des amtlichen Kontrollschildes und Matrikelnummer des Taxis;
b) Name der Taxiführerin beziehungsweise des Taxiführers;
c) Datum der Fahrt;
d) Endzeit der Fahrt;
e) Ausgangs- und Zielort der Fahrt;
f) Anzahl Fahrgäste;
g) verrechneter Fahrpreis.
Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 7 von 31
Müssen Taxiführer grundsätzlich jeden Fahrgast befördern?
Bitte unten Antwort auswählen:
Richtige Antwort:
Ja
Erklärung:
Art. 11 "Beförderungspflicht und Routenwahl", Absatz 1
Taxiführerinnen und Taxiführer haben grundsätzlich jeden Fahrgast zu befördern.
Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 8 von 31
Wann kann ein Auftrag ausgeschlagen werden?Bitte unten Antwort eingeben:
Richtige Antwort:
Wenn die Fahrt dem Taxiführer nicht zugemutet werden kann.
Erklärung:
Art. 11 "Beförderungspflicht und Routenwahl", Absatz 1,
Taxiführerinnen und Taxiführer haben grundsätzlich jeden Fahrgast zu befördern. Ein Auftrag kann ausgeschlagen werden, wenn die Fahrt der Taxiführerin oder dem Taxiführer nicht zugemutet werden kann.
Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 9 von 31
Welcher Weg ist zum angegebenen Fahrziel zu fahren?Bitte unten Antwort eingeben:
Richtige Antwort:
Der kürzeste Weg
Erklärung:
Art.11 "Beförderungspflicht und Routenwahl", Absatz 4
Die Taxiführerinnen und Taxiführer sind verpflichtet, den kürzesten Weg zum angegebenen Fahrziel anzufahren, es sei denn, der Fahrgast wünsche ausdrücklich eine andere Route.
Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 10 von 31
Das Taxi steht auf einem öffentlichen Standplatz, wo muss sich der Führer aufhalten?Bitte unten Antwort eingeben:
Richtige Antwort:
In unmittelbarer Nähe
Erklärung:
Art.12 "Aufstellen von Taxis auf den Standplätzen", Absatz 1
Taxiführerinnen und Taxiführer, die ihr Taxi auf einem öffentlichen Standplatz aufstellen, müssen sich jederzeit in unmittelbarer Nähe ihres Fahrzeugs aufhalten.
Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 11 von 31
Darf ich die Kundschaft weiterverweisen?Bitte unten Antwort auswählen:
Richtige Antwort:
Nein
Erklärung:
Art.13 "Abwerbe- und Weiterverweisungsverbot "
Das aktive Abwerben oder das Weiterverweisen von Kundschaft ist verboten.
Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 12 von 31
Ein Taxiführer verhandelt mit einem Kunden einen Fahrpreis,
darf ich dem Kunden ein günstigeres Angebot machen?Bitte unten Antwort auswählen:
Richtige Antwort:
Nein
Erklärung:
Art.13 "Abwerbe- und Weiterverweisungsverbot"
Das aktive Abwerben oder das Weiterverweisen von Kundschaft ist verboten.
Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 13 von 31
Welche Dokumente muss ich den Polizeiorganen auf Verlangen vorweisen?Bitte unten Antwort eingeben:
Richtige Antwort:
Führerausweis, Fahrzeugausweis und städtischer Taxiführerausweis
Erklärung:
Art.15 "Ausweispflicht", Absatz 1
Taxiführerinnen und Taxiführer haben sich während der Ausübung des Fahrdienstes gegenüber den Polizeiorganen auf Verlangen mit den entsprechenden Dokumenten (Führerausweis, Fahrzeugausweis und städtischer Taxiführerausweis) auszuweisen.
Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 14 von 31
Wo und wie ist der städtische Taxiführerausweis anzubringen?Bitte unten Antwort eingeben:
Richtige Antwort:
Am Armaturenbrett, die Seite mit Foto und Identifikationsnummer für die Kundschaft jederzeit gut sichtbar.
Erklärung:
Art.1 "Ausweispflicht", Absatz 2
Die Taxiführerin oder der Taxiführer hat während des Dienstes den städtischen Taxiführerausweis so am Armaturenbrett anzubringen, dass die Seite mit Foto und Identifikationsnummer für die Kundschaft jederzeit gut sichtbar ist.
Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 15 von 31
Wann müssen der zuständigen Behörde Adressänderungen gemeldet werden?Bitte unten Antwort auswählen:
Richtige Antwort:
Innert 14 Tagen
Erklärung:
Art.16 "Meldepflichten", Absatz 1
Taxiführerinnen und Taxiführer haben Adressänderungen der zuständigen Behörde innert 14 Tagen zu melden.
Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 16 von 31
Darf ein Taxiführer während der Beförderung von Fahrgästen rauchen?Bitte unten Antwort eingeben:
Richtige Antwort:
Nein
Erklärung:
Art.17 "Rauchverbot"
Während der Beförderung von Fahrgästen ist das Rauchen im Fahrzeug zu unterlassen.
Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 17 von 31
Muss ein Taxiführer einen schriftlichen Arbeitsvertrag
vom Taxihalter erhalten und unterzeichnen?Bitte unten Antwort auswählen:
Richtige Antwort:
Ja, in jedem Fall
Erklärung:
Art.7 "Arbeitsvertrag"
Taxihalterinnen und Taxihalter sind verpflichtet, schriftliche Arbeitsverträge mit dem Fahrpersonal abzuschliessen und der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.
Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 18 von 31
Sind progressive, beziehungsweise degressive Kilometerpreise gestattet?Bitte unten Antwort auswählen:
Richtige Antwort:
Nein
Erklärung:
Art.8 "Tarifstruktur"
Taxihalterinnen und Taxihalter müssen ihre Dienstleistungen in folgender Tarifstruktur anbieten:
b) Ansatz pro gefahrenen beziehungsweise angebrochenen Kilometer;Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 19 von 31
Auf welcher Seite des Fahrzeuges muss der Tarif angeschrieben sein?Bitte unten Antwort auswählen:
Richtige Antwort:
Auf beiden Seiten des Fahrzeuges
Erklärung:
Art.9 "Tarifbekanntgabe", Absatz 1
Die Taxihalterinnen und Taxihalter haben die Preise für ihre angebotenen Dienstleistungen im Fahrzeuginnern für die Kundschaft gut lesbar und aussen auf beiden Fahrzeugseiten entweder an den Fahrzeugtüren oder auf den Kotflügeln der eingesetzten Taxis bekanntzugeben.
Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 20 von 31
Ein Kunde blutet und möchte rasch ins Spital befördert werden.
Darf ich diese Fahrt verweigern?Bitte unten Antwort auswählen:
Richtige Antwort:
Nein
Erklärung:
Art.11 "Beförderungspflicht und Routenwahl", Absatz 2
Die Beförderung von Personen, die sich in einer Notsituation befinden, darf nicht verweigert werden.
Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 21 von 30
Wo muss der Taxiführer auf einem Taxistandplatz sein Taxi aufstellen?Bitte unten Antwort eingeben:
Richtige Antwort:
Am Schluss der Reihe
Erklärung:
Art.12 "Aufstellen von Taxis auf den Standplätzen", Absatz 2
Taxiführerinnen und Taxiführer, die einen Standplatz anfahren, auf dem die Taxis in einer Reihe aufzustellen sind, müssen ihr Fahrzeug am Schluss der Reihe aufstellen und in der Reihe nachrücken, so dass jederzeit ein ungehindertes Wegfahren aus der Reihe gewährleistet ist.
Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 22 von 31
Pauschalpreise müssen nicht registriert werden.
Richtig oder falsch?Bitte unten Antwort auswählen:
Richtige Antwort:
Falsch
Erklärung:
Art.8 "Tarifstruktur", Absatz 2
Vorbehalten bleiben Pauschalentschädigungen. Wird eine Pauschalentschädigung vereinbart, muss diese mittels Taxameter erfasst werden.
Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 23 von 31
Wie oft kann die theoretische Eignungsprüfung normal wiederholt werden?Bitte unten Antwort auswählen:
Richtige Antwort:
Zwei Mal
Erklärung:
Art.19 "Theoretische Eignungsprüfung", Absatz 4
Kandidatinnen und Kandidaten, welche die theoretische Prüfung nicht bestanden haben, können diese frühestens nach einem Monat wiederholen. Bei dreimaligem Nichtbestehen können sich die Kandidatinnen oder Kandidaten frühestens nach Ablauf eines Jahres erneut zur Prüfung anmelden.
Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 24 von 31
Wie oft kann die praktische Eignungsprüfung normal wiederholt werden?Bitte unten Antwort auswählen:
Richtige Antwort:
Ein Mal
Erklärung:
Art.20 "Praktische Eignungsprüfung", Absatz 3
Kandidatinnen und Kandidaten, die die praktische Prüfung nicht bestanden haben, können diese einmal unter Anrechnung der theoretischen Prüfung wiederholen. Bei zweimaligem Nichtbestehen können sich die Kandidatinnen und Kandidaten frühestens nach Ablauf eines Jahres erneut zur Theorieprüfung anmelden.
Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 25 von 31
Was kann der Gemeinderat bei Taxitarifen festlegen?Bitte unten Antwort eingeben:
Richtige Antwort:
Höchsttarife
Erklärung:
Art.8 "Tarifstruktur", Absatz 3
Der Gemeinderat kann Höchsttarife festlegen.
Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 26 von 31
Muss der Taxameter auch bei Dunkelheit abgelesen werden können?Bitte unten Antwort auswählen:
Richtige Antwort:
Ja
Erklärung:
Art.9 "Tarifbekanntgabe"
Die Taxihalterinnen und Taxihalter sind für das korrekte Funktionieren der Taxameter und der Fahrtschreiber verantwortlich. Der Taxameter ist so anzubringen, dass die Anzeige von der Kundschaft jederzeit, insbesondere auch bei Dunkelheit, mühelos abgelesen werden kann.
Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 27 von 31
Der Hund eines sehbehinderten Kunden ist sehr schmutzig.
Muss ich diesen Fahrgast mit dem Hund befördern?Bitte unten Antwort auswählen:
Richtige Antwort:
Ja, immer
Erklärung:
Art.11 "Beförderungspflicht und Routenwahl", Absatz 2
Tiere müssen mitbefördert werden, sofern die zu befördernde Person auf diese angewiesen ist.
Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 28 von 31
Darf ich das Taxi während einer Pause zuhinterst
auf einem öffentlichen Taxistandplatz abstellen?Bitte unten Antwort eingeben:
Richtige Antwort:
Nein, es darf bei Pausen nicht auf öffentlichen Standplätzen aufgestellt werden
Erklärung:
Art.12 "Aufstellen von Taxis auf den Standplätzen", Absatz 3
Während Pausen darf das Taxi nicht auf öffentlichen Standplätzen abgestellt werden
Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 29 von 31
Nennen Sie mindestens drei Angaben, die die Fahrtenkontrolle enthalten muss
Bitte unten Antwort eingeben:
Richtige Antwort:
Folgende Angaben müssen mindestens enthalten sein:
a) Nummer des amtlichen Kontrollschildes und Matrikelnummer des Taxis;
b) Name der Taxiführerin beziehungsweise des Taxiführers;
c) Datum der Fahrt;
d) Endzeit der Fahrt;
e) Ausgangs- und Zielort der Fahrt;
f) Anzahl Fahrgäste;
g) verrechneter Fahrpreis.
Erklärung:
Art.14 "Fahrtenkontrolle"
Taxiführerinnen und Taxiführer haben zuhanden der Taxihalterinnen und Taxihalter eine schriftliche Fahrtenkontrolle zu führen
(Art. 10 Abs. 2 Bst. a TaxiV), welche mindestens folgende Angaben enthält:
a) Nummer des amtlichen Kontrollschildes und Matrikelnummer des Taxis;
b) Name der Taxiführerin beziehungsweise des Taxiführers;
c) Datum der Fahrt;
d) Endzeit der Fahrt;
e) Ausgangs- und Zielort der Fahrt;
f) Anzahl Fahrgäste;
g) verrechneter Fahrpreis.
Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 30 von 31
Wem muss ich meine neue Adresse bekanntgeben,
wenn ich umziehe?Bitte unten Antwort auswählen:
Richtige Antwort:
Der Behörde
Erklärung:
Art.16 "Meldepflichten", Absatz 1
Taxiführerinnen und Taxiführer haben Adressänderungen der zuständigen Behörde innert 14 Tagen zu melden.
Übungsfragen zum Reglement der Stadt Bern - Frage 30 von 31
Ich habe kürzlich eine Ordnungsbusse wegen falschem Parkieren erhalten.
Muss ich dies der zuständigen Behörde melden?Bitte unten Antwort auswählen:
Richtige Antwort:
Nein, dies ist eine Übertretung.
Erklärung:
Art.16 "Meldepflichten", Absatz 2
Während der Dauer der Bewilligung sind der zuständigen Behörde zudem hängige und rechtskräftige Verurteilungen und Administrativmassnahmen im Strassenverkehrsbereich unverzüglich zu melden. Ausgenommen sind Übertretungsverfahren.