E-Bikes im Strassenverkehr: Was gilt in der Schweiz?

Veröffentlicht am 05.03.2025 von ms
Immer mehr Menschen in der Schweiz entscheiden sich für ein E-Bike – sei es für den Arbeitsweg, sportliche Touren oder einfach, um bequem von A nach B zu kommen. Elektrische Velos sind angesagt, denn sie verbinden Fahrspass mit Effizienz und Nachhaltigkeit. Laut einer Studie steht in jedem dritten Schweizer Haushalt ein E-Bike.
Doch mit der steigenden Beliebtheit kommen auch neue Herausforderungen und Vorschriften, um die Sicherheit im Strassenverkehr zu gewährleisten. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Regeln gelten und was sonst noch zu beachten ist.
E-Bikes werden in zwei Kategorien eingeteilt:
- Langsame E-Bikes bis 25 km/h
- Schnelle E-Bikes bis 45 km/h
Schnelle E-Bikes gelten als Motorfahrräder (Mofas). Manchmal findet sich für sie auch die Bezeichnung „S-Pedelecs“.
Haben Zweiräder eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und eine Motorleistung von mehr als 1000 Watt, zählt man sie zur Kategorie „Motorrad“.
Welchen Führerausweis braucht man für ein E-Bike?
- Schnelle E-Bikes: Für schnelle E-Bikes benötigen auch Erwachsene einen Ausweis der Kategorie M
- Langsame E-Bikes: Ab 14 Jahren darf man mit einem E-Bike fahren. Dafür benötigt man den Führerausweis der Kategorie M. Ab 16 Jahren braucht man keinen Führerausweis mehr.
Weitere Informationen zur Erlangung des Fahrausweises der Kategorie M finden Sie auf unserer Seite „Wege zum Führerschein“
Welche Vorschriften gelten für E-Bikes?
Für Elektrovelos gelten andere Vorschriften als für gewöhnliche Fahrräder ohne elektrische Tretunterstützung. Unabhängig davon müssen natürlich auch E-Bike Fahrer die geltenden Verkehrsregeln sowie die Verkehrssignale in der Schweiz kennen und befolgen.
Auch bei den Vorschriften und der Ausstattung wird zwischen langsamen und schnellen und E-Bikes unterschieden.
Langsame E-Bikes:
- Haben kein Kontrollschild
- Es besteht keine Helmtragepflicht, ein Helm wird aber empfohlen
- Auf Strecken mit Durchfahrtsverbot für Mofas dürfen langsame Elektrovelos fahren
- Dürfen über Fussgängerflächen fahren, die mit „Velo gestattet“ gekennzeichnet sind
Schnelle E-Bikes:
- Haben ein gelbes Kontrollschild und benötigen eine Vignette
- Es besteht Helmpflicht
- Ein Rückspiegel ist obligatorisch
- Auf Strecken mit Durchfahrtsverbot für Mofas dürfen schnelle Elektrovelos nur mit ausgeschaltetem Motor fahren
- Fussgängerflächen, die mit „Velo gestattet“ gekennzeichnet sind, dürfen nur mit abgestelltem Motor befahren werden
Wichtig für alle, die mit einem schnellen E-Bike unterwegs sind: Seit April 2024 müssen alle neu in den Verkehr gesetzten Elektrovelos mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein. Ältere E-Bikes müssen bis zum 1.April 2027 mit einem Tacho nachgerüstet werden.
Für alle E-Bikes gilt: Sie müssen mit einem Tagfahrlicht sowie mit einer Veloglocke ausgestattet sein.
Alle zwei Kategorien müssen mindestens mit einem nach vorn weiss und einem nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein. Ebenfalls Pflicht für alle E-Bikes ist ein nach hinten gerichteter roter Rückstrahler.
Alle E-Bike Fahrer müssen auf Radwegen und Radstreifen fahren.
E-Roller, auch Elektro-Trottis bzw. Elektro-Trotinettes genannt, fallen in die gleiche Kategorie wie langsame E-Bikes. Sie dürfen auf Verkehrsflächen, die den Fussgängern vorbehalten sind, nicht genutzt werden.
Es gibt heutzutage viele elektrische Trendfahrzeuge wie Hoverboards, Solowheels oder E-Skateboards, die auf öffentlichen Strassen nicht benutzt werden dürfen, da sie über keine Verkehrszulassung verfügen. Informieren Sie sich vor dem Kauf unbedingt, ob diese Fahrzeuge über eine Strassenzulassung verfügen.
Nicht elektrische Fahrzeuge wie Roller, Skateboards unterliegen nicht der Zulassungspflicht, da sie als fahrzeugähnliche Geräte eingestuft werden.
E-Bikes bieten eine umweltfreundliche, flexible und zunehmend beliebte Alternative im Strassenverkehr. Ob für den Arbeitsweg oder die Freizeit – mit dem richtigen Modell und unter Einhaltung der Vorschriften kann man sicher und entspannt unterwegs sein. Wer sich für ein E-Bike entscheidet, sollte sich vor dem Kauf gut informieren, um ein Modell zu finden, das sowohl den persönlichen Bedürfnissen als auch den gesetzlichen Anforderungen entspricht.