Seit dem 1.12.2005 müssen alle Neulenkenden der Kategorien A und B innerhalb von drei Jahren zwei obligatorische Weiterbildungstage absolvieren.

Haben Sie diese zwei Weitierlbildungskurse besucht erteilt die Zulassungsbehörde den unbefristeten Führerausweis nach Ablauf der Probezeit auf Gesuch.


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Quelle: http://www.2phasen.ch

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