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Kantonale Bestimmungen
Das Wichtigste in Kürze:
Laut Auskunft der zuständigen Behörden gibt es im Kanton Appenzell-Innerrhoden keine besonderen Voraussetzungen für die Ausübung des Berufes des Taxifahrers, ausser natürlich den Besitz des Führerausweises für den berufsmässigen Personentransport (BPT). Ebenso braucht man keine Betriebsbewilligung für ein Taxiunternehmen.