Standortverordnungen:

Laut Artikel 25 der ARV 2 können die einzelnen Kantone für die Taxifahrer in städtischen Verhältnissen für einige Artikel dieser Verordnung andere Bestimmungen erlassen. Die Kantone wiederum können diese Zuständigkeit an die Gemeinden delegieren. Je nach Kanton bestehen ausser der BPT 121 Prüfung keine zusätzlichen Anforderungen oder es müssen kantonale oder sogar standortspezifische Voraussetzungen erfüllt werden. Das sind zum Beispiel Prüfungen über Kenntnisse lokaler Bestimmungen, Ortskenntnis und/oder praktische Prüfungen.

In diesem Kapitel werden die Standortanforderungen nach Kantonen und Städten aufgelistet. Da die örtlichen Behörden Anforderungen verändern können, sollte sich der angehende Taxifahrer bei der örtlichen Gewerbepolizei im konkreten Fall über den aktuellsten Stand der Anforderungen seiner Standortgemeine erkundigen.

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