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Kantonale Bestimmungen

Das Wichtigste in Kürze:

Im Kanton Luzern gibt es keine kantonalen Vorschriften bezüglich der Taxibewilligungen. Standortgemeinden können eigene Bestimmungen erlassen.
Nachfolgend Informationen zu Standortanforderung einzelner Gemeinden und Städte im Kanton Luzern

Luzern

Luzern

Wer in der Stadt Luzern als Taxifahrer arbeiten will, braucht laut Reglement über das Taxiwesen eine Taxichauffeurbewilligung. Um diese zu erhalten muss man über einen eidgenössischen Führerausweis zum berufsmässigen Personentransport verfügen und eine Taxichauffeurprüfung(Stadtkundeprüfung) abgelegt haben.  Dafür muss man genügende Deutschkenntnisse sowie rudimentäre Englischkenntnisse besitzen. Man darf in den letzten 5 Jahren vor Gesuchstellung nicht wegen eines Verbrechens oder Vergehens, das die Vertrauenswürdigkeit zur Ausübung des Taxigewerbes beeinträchtigt, verurteilt worden sein. Ansonsten wird man ebenso wie hoch verschuldete Personen nicht zur Prüfung zugelassen.
Die Bewilligung gilt für die Dauer der Berufsausübung, höchstens aber für 10 Jahre. Wenn man die Berufsausübung für mehr als 9 Monate unterbricht, muss die Taxichaffeurbewilligung abgegeben werden. Wenn die Berufsausübeung 3 Jahre lang unterbrochen wird, muss die Bewilligung hingegen erneuert werden, wobei die Behörde verlangen kann dass man die Taxiprüfung wiederholt. 
Hier finden Sie ein Dokument für die Anmeldung zur Taxichauffeur-Prüfung.

Wird in schwerwiegender Weise oder wiederholt gegen das Taxireglement, die Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes, die Verordnungen der ARV 1 und 2 sowie gegen die Weisungen der Polizei oder der Bewilligungsbehörde verstossen, kann die Taxichauffeursbewilligung entzogen werden. 

Betriebsbewilligungen 

Wer in der Stadt Luzern von öffentlichen Standplätzen aus Taxifahrten anbieten und ausführen will, braucht dazu eine Taxibetriebsbewilligung, die an natürliche und juristische Personen vergeben wird. Es werden maximal 100 Bewilligungen vergeben. 

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Stadtraum und Veranstaltungen

Winkelriedstrasse 12a 6002 Luzern
Telefon: 041 208 78 02
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