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Kantonale Bestimmungen
Das Wichtigste in Kürze:
Der Kanton Neuenburg besitzt kein kantonales Taxireglement. Daher fällt die Reglementierung des Taxiwesens in den Kompetenzbereich der einzelnen Gemeinden. Nachfolgend finden Sie Informationen zu Standortanforderungen einzelner Gemeinden:
Neuenburg
Das Taxireglement der Stadt Neuenburg Neuenburg sieht vor, dass diejenigen, die hier Taxifahrer werden wollen, zuerst ein Taxiunternehmen kontaktieren müssen, welches von der Stadtgemeinde lizenziert ist. Dieses Unternehmen muss dann eine Anfrage einreichen, das folgende Dokumente enthält:
- eine Kopie des Führerscheins
- einen aktuellen Auszug aus dem Strafregister, der nicht älter als zwei Monate sein darf
- ein aktuelles Leumundszeugnis, ebenfalls nicht älter als zwei Monate
- ein Passfoto
- Kopie des AHV Zertifikates
Die Taxifahrer selbst müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- im Besitz des Führerausweises für Taxifahrer sein
- handlungsfähig sein
- einen guten Leumund haben
- fliessend französisch sprechen
- die Fahrerprüfung bestanden haben
Fahrerprüfung
In der Prüfung müssen theoretische und praktische Ortskenntnisse der Stadt sowie des Kantons und die Bedienung des Tachometers nachgewiesen werden. Ebenso muss man über Kenntnisse des städtischen Taxireglements verfügen. Zudem wird überprüft, ob die Prüfungskanditen die sprachlichen Voraussetzungen erfüllen und Kenntnisse über die ARV 2 besitzen. Für die Abwicklung der Prüfung ist die Polizeidirektion der Stadt zuständig.
Wurde die Prüfung erfolgreich absolviert, erhält der Taxifahrer eine vorübergehende Fahrbewilligung, die drei Monate gilt. Vor dem Ende dieses Zeitraumes ist eine Abschlussprüfung abzulegen. Dann erhält er die Taxifahrerlizenz der Stadt Neuenburg.
Unterbricht jemand seine Tätigkeit als Taxifahrer mehr als 6 Monate, aber nicht mehr als 2 Jahre, muss bei der Polizei ein neues Führungszeugnis eingereicht werden. Dauert die Unterbrechung der Tätigkeit hingegen mehr als 2 Jahre, so mus die ganze oben erwähnte Prozedur samt Prüfung wiederholt werden.
Standortbewilligung
In der Stadt Neuenburg erhält man nur dann eine Konzession, wenn der Taxibetrieb das Kerngeschäft des Unternehmens ist. Man darf die Taxis nur an Standorten parkieren, wenn man eine entsprechende Gebühr dafür bezahlt hat. Es gibt in der Stadt keine kostenlose Standplätze für Taxis. Für die Bezahlung der Parkgebühr und die damit verbundene Standortbewilligung ist eine Anfrage an die Sicherheitsdirektion einzureichen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Sicherheit der Stadt Neuenburg
Faubourg de l'Hôpital 4
2000 Neuchâtel
Telefon: +41 32 717 70 70
Mail: