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Wappen Kanton genf

Kantonale Bestimmungen

Das Wichtigste in Kürze:

Im Kanton und in der Stadt Genf regelt das Gesetz über Taxis und Transportfahrzeuge das Taxiwesen. 

Genf

Genf

Wer in Genf als Taxifahrer tätig sein will, muss laut Taxigesetz im Besitz des Berufsführerscheins B121 sein. Ausserdem muss eine Taxifahrerprüfung abgelegt werden. Taxifahrer brauchen auch eine Lizenz für die Nutzung des öffentlichen Bereiches. 

Taxifahrerprüfung

Für eine erfolgreiche Taxifahrer prüfung müssen folgende Kenntnisse nachgewiesen werden:

  • Ortskenntnisse der Stadt und des Kantons Genf (Strassen, Restaurants, Hotels, Krankenhäuser, Banken, Botschaften und Konsulate, Sitz internationaler Organisationen usw.)
  • Pflichten aus kantonalen und eidgenössischen Vorschriften, die das Taxigewerbe betreffen
  • Kenntnisse über den Betriebs des Taxameters
  • ausreichende Kenntnisse der französischen und englischen Sprache
  • Grundsätze des ökologischen Fahrverhaltens
  • Umgang mit Familien mit Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung

Die Ortskenntnisse, der Betrieb des Taxameters, die ökologische Fahrweise und der Umgang mit der im letzten Punkt genannten Personengruppe wird auch in einer praktischen Prüfung ermittelt. Prüfungen werden mehrmals im Jahr abgehalten. Termine, Orte und Anmeldefristen werden im Amtsblatt der Republik und des Kantons Genf sowie auf den entsprechenden Webseiten bekanntgegeben.
Für das Bestehen der Prüfung ist es notwendig, in jedem Themenbereich das arithmetische Mittel von 4 zu erreichen. Zudem muss man in mehr als einer Prüfung eine note von höchstens 2,5 erhalten. 
Wenn man die Prüfung nicht schafft, hat man innerhalb von 3 Jahren noch zwei weitere Versuche. Wer bei allen drei Prüfungsversuchen gescheitert ist oder die Taxifahrerprüfung nicht innerhalb von drei Jahren erfolgreich abgelegt hat, ist engültig gescheitert und kann daher keine neuen Prüfungen ablegen.
Man kann unter Umständen ganz oder teilweise von der Prüfung befreit werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass man die bei der Prüfung erforderlichen Kenntnisse bereits besitzt. 

Auf der Internetseite des Kantons Genf gibt es übrigens ein Dokument zur Vorbereitung auf die Prüfung. Dort findet man neben zusätzlichen Hinweisen auch eine Liste zu wichtigen Orten in Genf, die man als angehender Taxifahrer kennen sollte. 

Taxifahrerkarte

Wer die Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat, kann hier die Taxifahrerkarte beantragen.
Für den Antrag sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Kopie eines gültigen Ausweises
  • zwei aktuelle Fotos im Passformat
  • wenn der Antragsteller ausländischer Staatsbürger ist: Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Genf
  • Kopie des Führerscheins
  • Kopie der Befähigung zum berufsmässigen Personentransport
  • Handlungsfähigkeitszeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf oder ein gleichwertiges Dokument, falls der Antragssteller seine Wohnsitz nicht in der Schweiz hat
  • Originalauszug aus dem Schweizer Strafregister das nicht älter als drei Monate sein darf oder des Wohnsitzlandes, falls der Antragssteller nicht in der Schweiz wohnt
  • Originales Leumundszeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf oder ein gleichwertiges Dokument, falls der Antragssteller nicht in der Schweiz wohnt 
  • Kopie des Berichtes über die erfolgreich abgeschlossene Taxifahrerprüfung 

Lizenz zur Nutzung des öffentlichen Bereiches 

Taxifahrer benötigen eine Lizenz für die Nutzung des öffentlichen Bereiches. Dem Gesuch müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

  • Kopie eines gültigen Ausweises
  • wenn der Bewerber Ausländer ist: Kopie einer Erlaubnis zur Ausübung einer Tätigkeit in Genf
  • Kopie einer gültigen Taxifahrerkarte
  • Originalauszug aus dem Strafregister des Antragstellers, das nicht älter als drei monate alt ist; falls der Antragssteller nicht in der Schweiz wohnt: Auszug aus dem Strafregister des Wohnsitzlandes
  • Originales Leumundszeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf. Falls der Antragssteller nicht in der Schweiz wohnt ist ein gleichwertiges Originaldokument notwendig

Die Jahresgebühr für diese Lizenz beträgt 1400 Franken

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtpolizei Genf

Boulevard Helvétique 29
1207 Genf
Telefon: +41224186200