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Wappen Kanton Bern

Kantonale Bestimmungen

Das Wichtigste in Kürze:

Das Taxigesetz regelt das Erbringen von Taxidienstleistungen im Kanton Basel-Stadt. In Basel-Stadt ist die Abteilung Verkehr der Kantonspolizei für den Vollzug des Taxigesetzes und dessen Ausführungsbestimmungen zuständig. 

Für den Taxibetrieb braucht es eine Taxibetriebsbewilligung. Wer ein Taxi lenken will, braucht eine Taxifahrbewilligung. Verfügt der Betrieb über eine Einsatzzentrale wird zusätzlich noch eine Einsatzzentralenbewilligung benötigt. 

 

Taxifahrbewilligung 

Um eine Taxifahrbewilligung können Personen ansuchen, die

a) handlungsfähig sind und über einen guten strafrechtlichen und automobilistischen Leumund verfügen

b) über die eidgenössische Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport verfügen

c) eine Prüfung über die kantonalrechtlichen und sprachlichen Kenntnisse sowie zur Ortskenntnis über Basel und Umgebung abgelegt haben

 

Taxiprüfung

Wer eine Taxifahrbewilligung erhalten will, muss zuerst eine Taxiprüfung ablegen. Diese setzt sich aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung zusammen und muss innerhalb eines Jahres abgelegt werden. Zur Prüfung werden alle Personen zugelassen, die - abgesehen von der abgelegten Prüfung - alle anderen Bedingungen für eine Taxifahrbewilligung erfüllen. Wer nichtdeutscher Muttersprache ist, muss entweder

  • Deutschkenntnisse auf B1-Niveau gemäss des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" nachweisen können oder
  • genügende Zeugnisnoten in Deutsch an einer deutschsprachigen Schule besitzen

 

Für die theoretische Prüfung muss man über kantonale Vorschriften über das Taxiwesen Bescheid wissen. Zudem werden Ortskenntnise über den Kanton Basel-Stadt und die nähere Umgebung verlangt. 

Die Vorschriften über das Taxiwesen beinhalten die Rechte und Pflichten von Taxifahrern, Bestimmungen zur Arbeits- und Ruhezeit, Taxametern und Taxitarifen, sowie Bestimmungen über Taxifahrzeuge und Sonderrechte für Taxifahrer (z.B. Fahrrechte auf Busspuren)

Was die Ortskenntnisse anbelangt, muss man unter anderem Bescheid wissen über Kantonsgrenzen, Grenzübergänge, Orte, Strassen, wichtige Infrastrukturen wie Bahnhöfe oder Flugplätze, Taxistandplätze des Kantons, öffentliche oder private Einrichtungen wie Spitäler und Heime, Museen, Gotteshäuser, Sportanlagen, Hotel, Restaurants usw. 

 

Um die praktische Prüfung ablegen zu können, muss man zuerst die theoretische bestanden haben. Bei der praktischen Prüfung muss man das sichere Führen des Taxis und die Einhaltung der Verkehrsregeln unter Beweis stellen. Ebenso muss die Bedienung des Taxameters beherrscht werden. Zudem muss man die schnellste oder kürzeste Route zu einem bestimmten Punkt finden und die theoretischen Kenntnisse praktisch unter Beweis stellen. 
Es werden mindestens vier Zielfahrten durchgeführt. Zwei davon sind ohne Hilfsmittel durchzuführen, bei den anderern zwei sind ein Navigationsgerät oder ein Stadtplan erlaubt. 

Wer die theoretische oder praktische Prüfung beim ersten Mal nicht besteht, kann sie wiederholen. Wer sie zum zweiten Mal nicht besteht, wird für drei Monate für weitere Prüfungen gesperrt. Beim dritten erfolglosen Versuch ist eine Neuanmeldung und eine Pause von einem Jahr vorgesehen.

 

Taxibetriebsbewilligung:

Diese Bewilligung wird für eine Dauer von 5 Jahren erteilt. Mit dieser Bewilligung kann man auf öffentlichen Standplätzen Taxifahrten anbieten und durchführen. Sie ist persönlich und daher nicht übertragbar. 
 

Sie wird an Personen erteilt, die
 

a) handlungsfähig sind und über einen guten finanziellen, strafrechtlichen und automobilistischen Leumund verfügen

b) den Geschäftssitz in der Schweiz haben

c) über die eidgenössische Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport verfügen

d) in den letzten zwei Jahren regelmässig Personentransporte in der Schweiz durchgeführt haben, über vergleichbare Erfahrungen oder bereits über eine Taxibetriebsbewilligung

des Kantons Basel-Stadt verfügen

e) einer durch den Kanton Basel-Stadt behördlich bewilligten Einsatzzentrale angeschlossen sind und

f) Gewähr für die Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzbestimmungen bieten. 

 

Weitere Informationen erhalten Sie im Taxibüro der Kantonspolizei Basel-Stadt

Clarastrasse 38
4058 Basel

Telefon: +41 61 267 72 33
Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Öffnungszeiten:
Montag: 7:30 - 16:00
Dienstag: 7:30 - 12:00 und
13:30 - 16:00
oder nach telefonischer Vereinbarung