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Kantonale Bestimmungen
Das Wichtigste in Kürze:
Der Kanton Schaffhausen besitzt kein kantonales Taxireglement. Daher fällt die Reglementierung des Taxiwesens in den Kompetenzbereich der einzelnen Gemeinden.
Nachfolgend finden Sie Informationen zu Standortanforderungen einzelner Gemeinden:
Schaffhausen
Taxichauffeure brauchen laut Taxiverordnung eine Führerbewilligung der Stadtpolizei.
Führerbewilligung (Taxiausweis)
Wer in Schaffhausen als Taxichauffeur arbeiten will, braucht einen Taxiausweis. Um diesen zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Besitz eines den eidgenössischen Vorschriften entsprechenden Führerausweis
- guter Leumund
- gute Ortskenntnisse
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- es muss gewährleistet sein, dass die Vorschriften über das Taxiwesen eingehalten werden
Orts- und Sprachkenntnisse sowie Kenntnisse über das Taxiwesen müssen in einer Fachprüfung nachgewiesen werden. Der Taxiausweis gilt auf unbestimmte Zeit und kann entzogen werden, falls die oben genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden oder bei wiederholten und schweren Verstössen gegen die städtische Taxiverordnung sowie gegen andere einschlägige Bestimmungen.
Taxifachprüfung
Bei der Fachprüfung der Stadt Schaffhausen werden folgen Dinge geprüft:
- Deutsche Sprache
- Ortskenntnisse
- Gesetzestexte
Die Sprachkenntnisse müssen eine gute Verständigung ermöglichen.
Was die Ortskenntnisse anbelangt, muss man Strassen, öffentliche Gebäude, Restaurants, Betriebe und Anlagen der Stadt kennen.
In puncto Gesetzestexte muss man gute Kenntnisse der Taxiverordnung, der Tarif- und Gebührenordnung des Taxiwesens sowie der Verordnungen des Bundes über Ruhe- und Arbeitszeiten der Führer von leichten Motorwagen zum berufsmässigen Personentransport nachweisen können.
Die Polizei stellt für die Prüfung keine Hilfsmittel zur Verfügung. Ortskenntnisse werden mündlich geprüft, der Rest durch das Ausfüllen eines Fragebogens. Es müssen 80% der Fragen richtig beantwortet werden.
Anmeldungen zur Prüfung müssen mindestens zwei Wochen vor der Prüfung mit diesem Formular erfolgen.
Der Anmeldung ist ein Auszug aus dem Auszug aus dem Schweizerischen Zentralstrafregister beizulegen, sowie ein Auszug der ADMAS (Administrativmassnahmen Strassenverkehr) des Verkehrsstrafamtes Schaffhausen.
Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss man den Führerausweis der Kategorie D1 (altrechtlich) oder den Ausweis der Kategorie B mit Code 121 (BPT) besitzen. Die Kosten für die Prüfung und den Ausweis in der Höhe von 120 Franken (bzw. 75 Franken für eine eventuelle Nachprüfung) sind bei der Prüfung bar zu bezahlen.
Betreiebsbewilligung
Personen, die in der Stadt Schaffhausen ein Taxiunternehmen führen wollen, brauchen dazu eine Betriebsbewilligung der Polizei. Diese ist 4 Jahre gültig, persönlich und nicht übertragbar.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtpolizei Schaffhausen
Stadthausgasse 10, 8200 Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 55 42
Kontaktperson: Marco Ruf
Mail: