Taxibewilligungen Solothurn
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Kantonale Bestimmungen
Das Wichtigste in Kürze:
Der Kanton Solothurn besitzt kein kantonales Taxireglement. Daher fällt die Reglementierung des Taxiwesens in den Kompetenzbereich der einzelnen Gemeinden.
Nachfolgend finden Sie Informationen zu Standortanforderungen einzelner Gemeinden:
Solothurn
Laut dem Taxireglement der Stadt Solothurn vom 24. Juni 1997 ist die Stadtpolizei für das Taxiwesen zuständig. Diese ist auch für das Ausstellen der Fahrbewilligung zuständig.
Fahrbewilligung
Die Fahrbewilligung ist bei Taxifahrten mitzuführen und Kontrollbeamten auf Verlangen vorzuweisen.
Die Fahrbewilligung wird auf Gesuch an Personen ausgestellt, die
- einen Strafregisterauszug einreichen
- sich über genügend Sprach- und Ortskenntnisse ausweisen und
- Gewähr für eine korrekte Berufsausübung bieten
Die Gebühr für die Erteilung einer Fahrbewilligung beträgt 100 Franken, für ein Duplikat werden 50 Franken berechnet. Eine Fahrbewilligung kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht mehr besteht oder festgestellt wurde, dass diese nie bestanden haben. Ebenso kann die Stadtpolizei die Bewilligung bei schweren oder wiederholten Verstössen gegen das Strassenverkehrsrecht, das Taxireglement oder gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung entziehen. Dies kann auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschehen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtpolizei Solothurn
Stadtpolizei Solothurn
Werkhofstrasse 52, Postfach 460, 4502 Solothurn
Telefon: 032 626 99 11
Mail:
Olten
Das Taxiwesen der Stadt Olten untersteht laut dem Taxireglement der Direktion Präsidium. Wer Taxidienstleistungen anbietet, braucht für jedes eingesetzte Fahrzeug eine Konzession, die der Stadtrat gewährt und die auf 5 Jahre befristet ist. Personen, die mit einer Taxikonzession Fahrten anbieten, benötigen eine Taxichaffeurbewilligung.
Taxichaffeurbewilligung
Die Taxichaffeurbewilligung ist auf 10 Jahre befristet.
Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden:
- einwandfreier Leumund
- ausreichende Orts- und Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B1)
- Erfüllung der Bedingungen für den berufsmässigen Personentransport
Die Taxichauffeurbewilligung ist nach 10 Jahren zu erneuern. Ebenso, wenn die Berufsausübung mehr als 3 Jahre lang unterbrochen wurde. Sie kann aber auch entzogen werden, falls die oben genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden, wenn gegen die Verhaltensregeln verstossen wurde, wenn Anordnungen oder Weisungen von Behörden nicht Folge geleistet wurde oder in schwerwiegender Weise oder wiederholt gegen Strassenverkehrsbestimmungen, gegen die ARV 1 und 2 oder das Taxireglement verstossen wurde.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Ordnung und Sicherheit/Taxiwesen der Stadt Olten
Dornacherstrasse 1, 4601 Olten
Telefon: 062 206 11 81
Mail:
Webseite mit Unterlagen und Formularen: https://www.olten.ch/dokumenteabisz/164576
Grenchen
Taxifahrerbewilligung
Laut dem Taxireglement der Stadt Grenchen ist die Stadtpolizei für das Ausstellen der Bewilligungen zuständig, die Taxifahrer zum Führen eines Taxis benötigen. Diese wird Personen erteilt, die
- die erforderlichen Führerausweise besitzen
- sich über genügende Ortskenntnisse der Gemeinde Grenchen und der Umgebung ausweisen können
- Gewähr für eine korrekte Berufsausübung bieten können
Die Stadtpolizei kann bei Bedarf auch eine vertrauensärztliche Untersuchung anordnen und die Bewilligung entziehen, falls die oben erwähnten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden oder Inhaber gegen das Reglement oder gegen andere gesetzliche Bestimmungen verstossen haben. Die Bewilligung muss immer mitgeführt und der Polizei auf Verlangen vorgewiesen werden. Ausserdem muss die Bewilligung bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei der Stadtpolizei abgegeben werden.
Konzession für Taxibetriebe
Für die Ausübung des Taxigewerbes braucht man eine Konzession, die handlungsfähigen Personen erteilt wird, die einen guten Leumund besitzen und Gewähr für einen einwandfreien Betrieb bieten können. Die Konzession kann auch verweigert werden, wenn nicht genügend öffentliche Standplätze zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtpolizei Grenchen
Simplonstrasse 6, 2540 Grenchen
Telefon: 032 654 75 75
Mail:
Webseite mit weiteren Informationen: https://stadtpolizei-grenchen.ch/