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Kantonale Bestimmungen
Das Wichtigste in Kürze:
Der Kanton Freiburg besitzt kein kantonales Taxireglement. Daher fällt die Reglementierung des Taxiwesens in den Kompetenzbereich der einzelnen Gemeinden. Um das Taxiwesen etwas zu vereinheitlichen, haben mehrere Gemeinden im Kanton eine "interkommunale Kommission" eingesetzt, welche beratende Funktion hat. Diese Unterzeichnergemeinden sind: Freiburg, Marly, Granges-Paccot, Belfaux, Givisiez und Villars-sur-Glâne. Nachfolgend finden Sie Informationen zu Standortanforderungen einzelner Gemeinden:
Freiburg
Taxichauffeurausweis
Wer in der Stadt Freiburg als Taxifahrer arbeiten will, braucht dazu laut Taxireglement einen Taxichauffeurausweis. Dazu muss man:
- einen Niederlassungsausweis besitzen
- einen guten Leumund nachweisen
- bei guter Gesundheit sein und ein Arztzeugnis vorlegen
- Inhaber des in der Verkehrszulassung geforderten Ausweises sein
- gute Ortskenntnisse der Stadt Freiburg und ihrer Umgebung besitzen, wobei diesbezüglich eine Prüfung verlangt werden kann
- Kenntnisse über die Regelung des Taxidienstes und die Bedienung des Taxameters oder Fahrpreisanzeigers besitzen
- Französisch und/oder Deutsch korrekt sprechen können
- sich verpflichten, nur das von den PTT homologisierte technische Material zu verwenden
- sich verpflichten, keine Funkverbindung mit einem Fahrzeug zu unterhalten, für das keine der Unterzeichnergemeinden des Taxireglementes eine Betriebsbewilligung erteilt hat
- die in der Bewilligung festgelegten Betriebszeiten einhalten
Der Gesuchsteller bzw. sein Arbeitgeber richtet ein Gesuch an den Gemeinderat, das folgende Dokumente enthält:
- einen Fahrausweis
- zwei Passfotos
- ein Leumundszeugnis
- einen aktuellen Auszug aus dem Strafregister
- die in der obigen Liste genannten Unterlagen
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erteilt der Gemeinderat nach Konsultationen mit der interkommunalen Komission eine Bewilligung, die bis zum 31. Dezember gilt. Sie muss jedes Jahr innerhalb des 15. Dezembers erneuert werden. Die Bewilligung muss bei Fahrten immer mitgeführt werden.
Betreibsbewilligung
Um in der Stadt Freiburg einen Taxidienst betreiben zu können, bedarf es einer Ermächtigung, die vom Gemeinderat auf Vorschlag der interkommunalen Kommission erteilt wird. In Freiburg gibt es Betriebsbewilligungen der Kategorie A und B. Die Bewilligung A erlaubt es Taxifahrern, die von der Gemeinde bezeichneten Standplätze nützen zu dürfen. Für Bewilligungen der Kategorie gilt dies nicht.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Ortspolizei der Stadt Freiburg
Reichengasse 37
1700 Freiburg
Telefon: 026 351 74 21
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