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Wappen Kanton Jura

Kantonale Bestimmungen

Das Wichtigste in Kürze:

Der Kanton Jura besitzt kein kantonales Taxireglement. Daher fällt die Reglementierung des Taxiwesens in den Kompetenzbereich der einzelnen Gemeinden. Diese besitzen aber nur selten ein solches und wenn dies der Fall ist, wird in der Regel nur auf die Standplatzbewilligungen eingegangen, jedoch nicht auf die Anforderungen, die man als Taxifahrer mitbringen muss, um in den betreffenden Gemeinden arbeiten zu können. Daher sollen nachfolgend nur die Taxireglemente verlinkt und kurz auf die Standplatzbewilligung eingegangen werden.

Delsberg

Delsberg

Laut Taxireglement (französisch - Downloadlink) der Stadt Delsberg gibt es zwei Arten von Standortbewilligungen: 
Mit der Bewilligung der Kategorie A dürfen Fahrten von öffentlichen Stellplätzen aus getätigt werden, bei Bewilligungen der Kategorie B ist das hingegen nicht der Fall. Genehmigungen des Typs A werden für eine Dauer von 5 Jahren erteilt, jene des Typs B für zwei Jahre.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindepolizei der Stadt Delsberg

Place de la Liberté 1
2800 Delsberg
Telefon: +41 (0) 32 422 44 22
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00