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Kantonale Bestimmungen
Das Wichtigste in Kürze:
Der Kanton Glarus besitzt kein kantonales Taxireglement. Sowohl in der Stadt Glarus selbst als auch in den Einheitsgemeinden Glarus-Nord und Glarus-Süd gibt es kein Taxireglement. Es gelten laut Auskunft der Verantwortlichen die eidgenössischen Bestimmungen für Taxifahrer.