zurück zur Auflistung der einzelnen Kantone
Kantonale Bestimmungen
Das Wichtigste in Kürze:
Der Kanton Zug besitzt kein kantonales Taxireglement. Daher fällt die Reglementierung des Taxiwesens in den Kompetenzbereich der einzelnen Gemeinden.
Nachfolgend finden Sie Informationen zu Standortanforderungen einzelner Gemeinden:
Zug
Wer in der Stadt Zug als Taxichauffeur die städtischen Taxistandplätze benützen will, braucht laut Taxireglement einen Taxichauffeurausweis. Dieser wird bei einem Gesuch an das Polizeiamt der Stadt an Personen erteilt, die:
- einen Führerausweis für den berufsmässigen Personentransport besitzen
- keine Straftaten begangen haben, die ein Verbot der Benützung der Taxistandplätze nach sich ziehen
- über gute Ortskenntnisse verfügen
- die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
- den Inhalt des Taxireglements kennen
Straftaten, die ein Verbot der Benützung der Taxistandplätze mit sich ziehen sind zum Beispiel der schwerwiegende oder wiederholte Verstoss gegen das Taxireglement oder dessen Ausführungserlasse. Ebenso sind davon auch Straftaten betroffen, die für Taxifahrer oder Taxihalter von Bedeutung sind.
Auch wer auf andere Weise eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und die ordnungsgemässe Ausübung des Taxigewerbes darstellt, kann vom Verbot, die Taxistandplätze benützen zu dürfen, betroffen sein. Dieses Verbot ist meist befristet, kann bei einer schwerwiegenden Gefahr für die sichere Ausübung des Taxiwesens aber auch unbefristet gelten.
Der Taxichaffeurausweis kann auch entzogen werden, falls die oben genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind oder wiederholt oder in schwerwiegender Weise gegen das städtische Taxireglement verstossen wurde. Der Ausweis gilt für 5 Jahre. Mit dem Erhalt des Ausweises unterschreibt man einen Verhaltenskodex zur Ausführung von Taxifahrten.
Taxiprüfung
Voraussetzungen, wie gute Ortskenntnisse und den Inhalt des Taxireglements sowie weitere Kenntnisse, die das Taxiwesen betreffen, müssen in einer Prüfung nachgewiesen werden. Laut den Unterlagen der Stadt sind das auch ARV 2 Kenntnisse, wie etwa die korrekte Bedienung des Fahrtschreibers.
Es handelt sich bei der Prüfung um eine schriftliche Theorieprüfung, die 2 Stunden dauert und in einem Prüfungslokal im Stadthaus, Gubelstrasse 22, 6300 Zug, stattfindet. Der Prüfungstermin kann leider nicht frei gewählt werden. Die Prüfung findet von 14:00- 16:00 statt und kostet 60 Franken. Der Taxiausweis kostet nochmal 30 Franken und muss bei bestandener Prüfung bar bezahlt werden. Zusätzlich ist eine Depotgebühr von 10 Franken für einen Stadtplan zu bezahlen.
Die Prüfung kann drei mal wiederholt werden, danch muss man ein Jahr für die nächste Prüfung warten. Eine Wiederholung der Prüfung kostet 60 Franken.
Standplatzbewilligung
Wer zur Ausübung des Taxigewerbes in der Stadt Zug öffentliche Standplätze benutzen will, bedarf einer Taxistandplatzbewilligung der Stadt Zug. Auf diesen Standplätzen dürfen gleichzeitig maximal die Anzahl der in der Bewilligung angegebenen Taxis abgestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Sicherheit und Verkehr der Stadt Zug
Gubelstrasse 22
6300 Zug
Telefon: +41 58 728 99 09
Mail: