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Kantonale Bestimmungen
Das Wichtigste in Kürze:
Der Kanton Waadt hatte wie viele andere Schweizer Kantone bis vor wenigen Jahren kein kantonales Reglement. Aufgrund der starken Konkurrenz von Transportdiensten wie "Uber", die nach Ansicht vieler Politiker und Wirtschaftsfachleuten eine unlautere Konkurrenz zu traditionellen Taxiunternehmen darstellen, gab sich der Kanton ein kantonales Taxireglement. Kernpunkte dieser neuen Regelungen sind vor allem die Vorschriften, dass Taxiunternehmen ihren Rechtssitz in der Schweiz haben müssen und dass Taxichauffeure über eine Lizenz verfügen müssen. Das neue Reglement sieht zwei Kategorien vor: traditionelle Taxiunternehmen und "Transportfahrzeuge mit Chauffeur", worin sich Anbieter wie etwa "Uber" wiederfinden würden.
Die Gemeinden dürfen weiterhin örtliche Regelungen erlassen, orientieren sich aber stark an den kantonalen Regelungen.
Kantonale Bestimmungen
Laut den oben erwähnten Mustervorlagen für örtliche Taxireglemente müssen Personen, die im Kanton Waadt Taxi fahren wollen, eine Genehmigung bei der jeweiligen Gemeindepolizei einreichen. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Besitz des Führerscheins der Klasse D1 oder B121
- auf persönlicher Ebene und als Fahrer einen guten Leumund besitzen
- ausreichende Kenntnisse der französischen Sprache
- gute Ortskenntnisse der jeweiligen Gemeinde und deren Umland besitzen
- gute Kenntnisse der Vorschriften über das Taxiwesen der jeweilige Gemeinde besitzen
- die Taxifahrerprüfung bestanden haben
Taxifahrerprüfung
Die Taxifahrerprüfung, die von den Polizeibehörden der einzelnen Gemeinden vorgenommen wird, verlangt laut kantonalem Reglement folgende Kenntnisse:
- Ortskenntnisse
- Kenntnisse der Vorschriften für das Taxiwesen
- Vorschriften für die Arbeits- und Ruhezeit (ARV 2)
Bezüglich der Ortskenntnisse muss man die Strassen der jeweiligen Gemeinde sowie die umliegenden Gemeinden kennen, ebenso wie Restaurants, Hotels, Gebäude der öffentlichen Verwaltung, Schulen, Kirchen, historische Monumente, Banken, Museen, Kinos und so weiter. Die Prüfungskandidaten müssen auch zeigen, dass sie mit Hilfe der ihnen bei der Prüfung zur Verfügung gestellten Unterlagen Strassen in Nachbargemeinden sowie umliegende Ortschaften finden können.
Nachfolgend finden Sie die Reglemente einzelner Gemeinden des Kantons:
Lausanne
Die Stadt hat zusammen mit anderen Gemeinden des Distriktes Lausanne ein interkommunales Taxireglement ausgearbeitet. Um Taxifahrer werden zu können, muss um eine Genehmigung angesucht werden, wobei folgende Voraussetzungen erfüllt werden müssen:
- Mindestalter: 20 Jahre
- einen guten Leumund haben
- bei guter Gesundheit sein
- geeignet sein für das Führen eines Kraftfahrzeuges
- Ortskenntnisse im Distrikt Lausanne und seiner Umgebung besitzen
- Kenntnisse über das Taxiwesen und die Bedienung des Fahrtschreibers und des Taxameters besitzen
- Besitz des Fahrausweises für den berufsmässigen Personentransport
- mindestens zwei Jahre lang ein Auto gefahren haben, ohne dass es dabei zu einer Straftat oder zu strafrechtlichen Sanktionen gekommen ist
- Besitz guter Französischkenntnisse
Um diese Voraussetzungen nachweisen zu können, müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Führerschein für den berufsmässigen Personentransport
- zwei Passfotos
- ein Strafregisterauszug, der jünger als drei Monate sein muss
- ein Auszug aus dem ADMAS (Register für Administrativmassnahmen), der ebenfalls nicht älter als drei Monate sein darf
Standortbewilligungen
Die Stadt Lausanne vergibt Taxistandplätze der Kategorien A, B und C. Während die Kategorie C die traditionelle Taxiunternehmen nicht betrifft sind Standplätze der Kategorie A wie in vielen anderen Schweizer Städten auch Standplätze, die auf öffentlichen Grund stehen, Standplätze der Kategorie B befinden sich hingegen nicht auf öffentlichem Grund.
Weitere Informationen erhalten Sie beim interkommunalen Taxidienst
Place de la Navigation 10
1006 Lausanne
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