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Kantonale Bestimmungen
Das Wichtigste in Kürze:
Der Kanton Tessin besitzt kein kantonales Taxireglement. Daher fällt die Reglementierung des Taxiwesens in den Kompetenzbereich der einzelnen Gemeinden.
Nachfolgend finden Sie Informationen zu Standortanforderungen einzelner Gemeinden:
Bellinzona
Taxibewilligung
Das Taxiwesen im Gemeindegebiet von Bellinzona untersteht dem örtlichen Taxireglement (Ordinanza municipale sul servizio Taxi). Wer in Bellinzona Taxi fahren will, benötigt dazu eine Bewilligung. Sie ist persönlich, nicht übertragbar und muss während des Betriebes gut sichtbar im Inneren des Fahrzeuges mitgeführt werden.
Wer diese Bewilligung erhalten will muss :
- handlungsfähig sein
- die Berufsbefähigung besitzen
- eine guten Leumund haben (aktueller Auszug aus dem Strafregister und dem Administrativstrafenregister)
- im Besitz des Führerscheins B sowie des Ausweises zum beruflichen Personentransport (BPT) sein
- den Wohnsitz in der Schweiz haben
- Kenntnisse der italienischen Sprache und einer weiteren Landessprache oder der englischen Sprache besitzen
- gute Ortskenntnisse sowie Kenntnisse über das Taxireglement besitzen
- für Ausländer: im Besitz einer Arbeitserlaubnis sein
Sollte sich ein oder mehrere der genannten Punkte geändert haben, ist dies unverzügliche den Gemeindebehörden mitzuteilen. Die Taxibewilligung gilt grundsätzlich unbefristet. Sie verfällt oder kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden, wenn die Steuern nicht gezahlt wurden oder wenn in schwerwiegender oder wiederholter Weise gegen das Taxireglement verstossen wurde. Die Steuern für Taxifahrer betragen 150 Franken.
Personen, die in der Schweiz, aber ausserhalb Bellinzonas das Taxigewerbe ausüben, haben, wenn sie im Besitz einer Taxibewilligung ihres Herkunftsortes sind das Recht, Personen nach Bellinzona oder von dort aus in andere Orte zu transportieren.
Betriebsbewilligungen
Die Stadt Bellinzona sieht für Betriebsbewilligungen zwei Kategorien vor: A und B.
Die Bewilligung der Kategorie A berechtigt die Inhaber von öffentlichen Standplätzen aus Taxifahrten durchzuführen. Mit Bewilligungen der Kategorie B dürfen keine Fahrten von Standplätzen auf öffentlichem Grund aus unternehmen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindepolizei (Polizia comunale)Bellinzona
Vicolo Muggiasca 1a
6500 Bellinzona
Telefon: 058 203 12 00
Mail:
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 8:30 - 11:30 und 14:00 - 16:45
Donnerstag: 7:30 -12:30 und 13:15 - 17:30