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Kantonale Bestimmungen
Das Wichtigste in Kürze:
Die kantonale Verordnung regelt das Halten und Führen von Taxis auf öffentlichen Plätzen im Sinne der Strassenverkehrsgesetzgebung für den ganzen Kanton.
Taxiführerbewilligung
Zuständig zur Erteilung und Erneuerung der Bewilligung zum Führen von Taxis (Taxiführerbewilligung) ist die Standortgemeinde des Taxis.
Die Taxihalterbewilligung wird natürlichen Personen ausgestellt oder erneuert, die:
a) handlungsfähig sind
b) ausländerrechtlich zur Ausübung der Tätigkeit berechtigt sind
c) durch ihr Vorleben und bisheriges Verhalten Gewähr für eine rechtskonforme Ausübung der Tätigkeit bieten
d) über genügende Kenntnisse der Amtssprache bzw. der Amtssprachen der Standortgemeinde verfügt
e) im Besitz eines Ausweises für das Führen der entsprechenden Fahrzeugkategorie sind und seit mehr als drei Jahren ein Motorfahrzeug führen, ohne dabei eine verkehrsgefährdende Verletzung der Verkehrsregeln begangen zu haben,
f) sich an einer theoretischen und praktischen Eignungsprüfung über genügende Ortskenntnisse in der Standortgemeinde und der dazugehörigen Agglomeration nach Definition des Bundesamtes für Statistik (Stand 2000) ausweisen,
g) sich an einer theoretischen Eignungsprüfung über genügende Kenntnisse der kantonalen und kommunalen Bestimmungen zum Taxiwesen ausweisen.
Bewilligungsgesuch
Der Gesuchsteller hat dem Gesuch folgende Unterlagen bereitzustellen:
a) einen Strafregisterauszug
b) ein Handlungsfähigkeitszeugnis
c) einen Auszug aus dem Administrativmassnahmen-Register
Beachten Sie bitte, das hängige Straf- und Administrativmassnahmen im Strassenverkehrsbereich gemeldet werden müssen und dass die Unterlagen nicht älter als drei Monate sein dürfen!
Persönliche Anforderungen
Zu beachten ist weiters, dass auch einige persönliche Anforderungen erfüllt werden müssen, um Gewähr für die Bewilligung bieten zu können.
Dies ist nicht der Fall, wenn der Gesuchsteller
a) in den letzten drei Jahren gegen die Bestimmungen über das Taxiwesen oder die Bestimmungen des Bundes über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer verstossen hat.
b) in den letzten 5 Jahren zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen verurteilt worden ist
c) als Arbeitgeber wiederholt oder in schwerwiegender Weise gegen Bestimmungen des Arbeits- oder Ausländerrechts verstossen hat
d) in den letzten drei Jahren eine Taxihalter- oder Taxiführerbewilligung entzogen worden ist
Eine Taxiführerbewilligung gilt für drei Jahre, ist persönlich und daher nicht übertragbar und muss stets im Fahrzeug mitgeführt werden.
Link zur Verordnung des Kantons Bern.
Nachfolgend finden Sie einige Fragen, mit denen Sie Ihr Wissen überprüfen können.
Anforderungen der Standortgemeinden
Gemäss der bernischen kantonalen Verordnung, müssen Standortgemeinden weitere, standortspezifische Reglemente und Prüfungsanforderungen erstellen.
Nachfolgend Informationen zu Standortanforderungen einzelner Gemeinden und Städte im Kanton
Stadt Bern
Die Stadt Bern hat einige zusätzliche Bestimmungen erlassen, die jene des Bundes und des Kantons ergänzen.
Das Wichtigste in Kürze
Eignungsprüfung
Zusätzlich zur Erfüllung der kantonalen Bestimmungen muss in Bern Stadt noch eine Eignungsprüfung als Taxifahrer abgelegt werden. Diese Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Nur wer den theoretischen Teil besteht, darf auch zur praktischen Prüfung antreten.
Der theoretische Teil umfasst:
- Kenntnisse über die kantonale Verordnung (siehe Verordnung Kanton Bern)
- Kenntnisse über das Taxireglement der Stadt Bern
- Kenntnisse über die ARV 2
- Kenntnisse über Ortskunde
Antragsstellern, die nicht regelmässig ein Taxi geführt haben, wird die Bewilligung nur erneuert, falls sie vorher den Eignungstest bestehen.
Nachstehend einige Übungsfragen zu Prüfung über das Taxireglement der Stadt Bern
>Testfragen zum Taxireglement der Stadt Bern
Kenntnis über die ARV 2
Obwohl die BPT Prüfung über die ARV 2 erfolgreich absolviert werden musste, bevor die lokale Standortprüfung abgelegt werden, verlangt die Stadt Bern nochmals eine Prüfung über die ARV 2. Diese wird jedoch nicht als Multiple-Choice-Test absolviert, sondern es müssen Lösungstexte verfasst werden.
Nachstehend einige Übungsfragen zur lokalen, Berner ARV 2 Prüfung.
Kentnisse über Ortskunde
Wer in der Stadt Bern ein Taxi lenken will, muss gute Ortskenntnisse nachweisen können. Man sollte den Weg zu Hotels und Restaurants, zu Krankenhäusern, Museen und anderen wichtigen Orten kennen. Auch in der näheren Umgebung der Stadt sollte man sich zurechtfinden können. Auch sollten die kürzeste Strecke zu bestimmten Zielen beschrieben werden und Fragen zum Thema Ortskenntnis beantwortet werden können.
Nachstehend einige Übungsfragen zum Bereich Ortskenntnis.
>Fragen zur Ortskenntnis der Stadt Bern
Weitere Informationen erhalten Sie im Taxibüro der Orts- und Gewerbepolizei Bern
Predigergasse 5
3011 Bern
Telefon: +41 31 321 52 30
Mail:
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 09.00 – 11.30 und 14.00 – 16.00
Stadt Biel
Auch Biel hat einige zusätzliche Bestimmungen. Diese besagen, dass die Stadtpolizei für die Ausstellung der Bewilligung zum Halten und Führen von Taxis ausstellt.
Bewilligungen werden unter der Voraussetzung erteilt, dass der Antragsteller
- über Ortskenntnisse auf dem Gebiet der Stadt Biel verfügt
- und sowohl deutsch als auch französisch spricht
- Den lokalen Eignungstest besteht
Die Bewilligung ist auf allen Taxifahrten mitzuführen. Eine Adressänderung muss der Stadtpolizei innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden. Vor der Inbetriebnahme als Taxi muss ein Fahrzeug der Stadtpolizei vorgeführt werden.
Weiteres finden Sie in der Verordnung der Stadt Biel.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Taxigewerbe des Polizeiinspektorates der Stadt Biel
Zentralstrasse 60, 8. OG
Postfach 1120 2502 Biel
Telefon: 032 326 18 29
Mail:
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: 08:00 – 12:00 und 13:30 – 17:00
Freitag: 08:00 – 12:00 und 13:30 - 16:30
Stadt Thun
Auch Thun hat ein Taxireglement. Die Stadt Thun erteilt alle Personen die Taxihalterbewilligung, welche
- den Wohnsitz in der Gemeinde Thun oder einer angrenzenden Gemeinde haben,
- einen guten Leumund geniessen und handlungsfähig sind
- in geordneten finanziellen Verhältnissen leben,
- Gewähr für eine vorschrifts- und fachgemässe Betriebsführung bieten,
- nachweisen, dass sie während mindestens 45 Wochen pro Jahr je wenigstens 60 Stunden pro Woche eine Transportbereitschaft aufrechterhalten.
- Den lokalen Eignungstest besteht
Gesuche müssen die Personalien, die Anzahl der Taxis, die vorgesehenen Betriebszeiten und die Operationsbasis der Taxis enthalten. Gesuchen müssen ein Leumundszeugnis, ein Strafregisterauszug, ein Auszug aus dem Administrativmassnahmenregister, ein Betriebsregisterauszug und eine Niederlassungsbewilligung beigelegt werden.
Weitere Informationen finden Sie im Verordnungen der Stadt Thun.
Eignungstest
Beim Eignungstest müssen Bewerber die Ortskenntnis von Thun und Agglomeration unter Beweis stellen. In diesem PDF-Dokument zur Ortskenntnis finden Sie wichtige Orte und Einrichtungen in Thun und Umgebung, sowie deren Adresse. Auch ist es wichtig, die jeweils kürzeste Strecke zwischen verschiedenen wichtigen Orten zu kennen. Hier finden Sie einige Streckenbeispiele der Stadt Thun zum Üben.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie im Polizeiinspektorat der Stadt Thun
Hofstettenstrasse 14
Postfach 145
3602 Thun
Telefon: 033 225 84 98
Mail:
Öffnungszeiten:
Montag – Mittwoch: 8:00 – 11:45 und 14:00 – 17:00
Donnerstag: 08:00 - 11:45 und 14:00 - 18:00
Freitag: 08:00 - 11:45 und 14:00 - 16:00
Stadt Burgdorf
Auch Burgdorf hat einige zusätzliche Bestimmungen. In Burgdorf ist die Einwohner- und Sicherheisdirektion (ESid) für das Taxiwesen auf dem Gemeindegebiet zuständig.
Für eine Taxibewilligung in Burgdorf müssen Antragssteller eine theoretisch und eine praktischen Eignungsprüfung absolvieren, die von der ESiD abgenommen werden.
Die theoretische Prüfung beinhaltet die kantonalen und kommunalen Vorschriften, die Arbeits- und Ruhezeiten, sowie Ortskenntnisse. Neun Zehntel der Fragen müssen in zweieinhalb Stunden richtig beantwortet werden.
Die praktische Prüfung beinhaltet die Bedienung der Tarifuhr und des Fahrtschreibers sowie das Ansteuern von fünf Zielen auf dem kürzesten Weg. Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden, jeweils frühestens zwei Monate nach der letzten Prüfung.
Weitere Informationen finden Sie im Verordnung der Stadt Burgdorf
Zusätzliche Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Ordnung und Sicherheit der Stadt Burgdorf
Kirchbühl 23
Postfach 1570
3401 Burgdorf
Telefon: 034 429 91 11
Mail:
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: 08:30 – 12:00 und 14:00 – 17:00
Freitag: 08:30 – 12:00 und 14:00 - 16:00
Adelboden
Die Gemeinde Adelboden besitzt ebenfalls ein Taxireglement, das besagt, dass zum Halten und Führen eines Taxis eine Prüfung abgelegt werden muss. Dafür ist die Ortspolizei zuständig.
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, wobei der theoretische Teil in der Stadt Thun abgelegt werden muss.
Taxifahrerprüfung
Theoretische Prüfung
Bei der theoretischen Prüfung müssen Taxifahrer genügend Kenntnisse in folgenden Bereichen nachweisen:
- kantonale Taxiverordnung
- ARV 2
- Taxireglement der Gemeinde Adelboden
- Ortskenntnisse der Gemeinde Adelboden
Um die Prüfung zu bestehen, muss man neun Zehntel der Fragen richtig beantworten. Wurde die theoretische Prüfung bestanden, erhält man eine Bestätigung, die drei Monate gültig ist. Diese Bestätigung berechtigt zur Teilnahme an der praktischen Prüfung.
Praktische Prüfung
Bei der praktischen Prüfung müssen 5 Ziele in Adelboden auf dem kürzesten Weg, ohne Umwege und natürlich unter Einhaltung der Verkehrsregeln angesteuert werden. Dabei ist die Verwendung eines Planes gestattet, jedoch nicht die eines Navigationsgerätes. Werden vier dieser fünf Ziele korrekt angesteuert, hat man die Prüfung bestanden.
Standplatzbewilligungen
In Adelboden gibt es eine Konzession A für Standplätze auf öffentlichen Boden sowie eine Konzession B für Standplätze auf nichtöffentlichem Grund. Diese Konzessionen sind ein Jahr lang gültig. Die Gesuche für eine Verlängerung müssen bis 30. September eingereicht werden. In Adelboden werden zudem temporäre Bewilligungen zum Beispiel für Grossveranstaltungen als Konzession B erteilt.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie bei der Ortspolizei der Gemeinde Adelboden
Obere Dorfstrasse 11
3715 Adelboden
Telefon: 033 356 85 21
Da wie weiter oben erwähnt der theoretische Teil in Thun abgelegt werden muss, ist die dortige Polizei zuständig
Münsingen
In Münsigen benötigen sowohl Taxihalter als auch Taxifahrer eine Bewilligung. Das Taxireglement der Gemeinde schreibt zudem eine Eignungsprüfung für Taxifahrer vor. Voraussetzung für eine Taxiführerbewilligung ist neben der bestandenen Prüfung ein guter Leumund. Die Prüfung selbst gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Theoretische Prüfung
In der theoretischen Prüfungen müssen folgende Kenntnisse nachgewiesen werden:
- Kenntnisse über die Vorschriften des Kantons sowie der Gemeinde Münsingen
- Kenntnisse über die Bestimmungen zu den Arbeits- und Ruhezeiten der berufsmässigen Fahrzeugfahrer
- theoretische Ortskenntnis der Gemeinde Münsingen und ihrer Agglomeration
Um die Prüfung bestehen zu können, ist es nötig, 90% der Gesamtpunktezahl zu erreichen. Hat man die theoretische Prüfung bestanden, erhält man eine Bestätigung, die sechs Monate gültig ist und zur Anmeldung für die praktische Prüfung berechtigt.
Praktische Prüfung
In der praktischen Prüfung wird folgendes geprüft:
- Ortskenntnisse
- Bedienung des Taxameters und des Fahrtschreibers
- Führen der Fahrtenkontrolle in der Praxis
Bei dieser Prüfung dürfen eine Karte oder ein Stadtplan, jedoch kein Navigationssystem oder andere elektronische Geräte verwendet werden. Werden vier von fünf Zielen korrekt angesteuert, gilt die Prüfung als bestanden. Ebenso wird bei der Prüfung auf die sichere Fahrweise sowie die korrekte Bedienung der Geräte geachtet. Besteht man die praktische Prüfung nicht, darf diese einmal wiederholt werden. Besteht man sie mehr als einmal nicht, muss sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung wiederholt werden. Diese können aber erst frühestens nach Ablauf eines Jahres abgelegt werden.
Die Prüfungen werden von der Gemeinde durchgeführt, die Durchführung kann zusammen mit anderen Gemeinden erfolgen oder an eine andere Gemeinde übertragen werden. Die Taxifahrerbewilligung wird nur erneuert, wenn die Taxifahrer nachweisen können, während mindestens 150 Stunden im Jahr ein Taxi geführt zu haben. Ist das nicht der Fall, muss die Eignungsprüfung erneut abgelegt werden.
Die Taxifahrerbewilligung kann im Falle von wiederholten oder schweren Verstössen gegen die Strassenverkehrsgestze oder gegen die Bestimmungen des örtlichen Taxireglements entzogen werden.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie bei der Gemeindepolizei Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
Telefon: 031 724 51 11
Mail:
Langenthal
Auch die Stadt Langenthal besitzt seit 2014 ein eigenes Taxireglement. Das Halten und Führen von Taxis bedarf einer Bewilligung. Damit man in der Stadt als Taxifahrer arbeiten kann, muss man eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.
Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Dabei werden folgende Kenntnisse geprüft:
- Kenntnisse der kantonalen Taxiverordnung
- Kenntnisse der ARV 2
- Ortskenntnisse der Stadt Langenthal
Um die Prüfung zu bestehen, müssen neun Zehntel aller Fragen richtig beantwortet werden. Ist dies der Fall, bekommt man eine schriftliche Bestätigung, die zum Ablegen der praktischen Prüfung berechtigt. Die Bestätigung ist drei Monate gültig. Legt man die Theorieprüfung nicht erfolgreich ab, kann man sich frühestens nach einem Monat wieder zur Prüfung anmelden.
Praktische Prüfung
Bei der praktischen Prüfung geht es darum, Ziele in der Stadt Langenthal richtig anzusteuern und das Taxameter sowie den Fahrtschreiber korrekt zu bedienen. Werden diese Geräte korrekt bedient und vier von fünf Zielen richtig angesteuert, gilt die Prüfung als bestanden.
Bei der Prüfung ist die Verwendung einer Karte oder eines Stadtplanes, nicht jedoch die Verwendung eines Navigationsgerätes gestattet.
Hat man die Taxifahrerbewilligung einer anderen Gemeinde, kann man sich diese auf Gesuch hin von der Stadt Langenthal anerkennen lassen. Voraussetzung ist, dass diese gleichwertig und nicht älter als drei Jahre alt ist.
Bewilligungen sowohl für Taxihalter als auch für Taxifahrer können entzogen werden, wenn wiederholt oder in schwerwiegender Weise gegen Vorschriften der Strassenverkehrsordnung, der ARV 2 oder des städtischen Taxireglements verstossen wurde. Die Dauer des Entzuges beträgt mindestens ein Jahr.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie beim amt für öffentliche Sicherheit der Stadt Langenthal
Jurastrasse 22
4901 Langenthal
Telefon: 062 916 22 89
E-Mail:
Spiez
Zum Führen und Halten eines Taxis besteht in Spiez eine Bewilligungspflicht. Dafür ist die Abteilung Sicherheit zuständig. Laut dem dortigen Taxireglement muss sowohl für das Führen als auch für das Halten von Taxis eine Eignungsprüfung bestanden werden. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Besitzt man eine Taxiführerbewilligung einer anderen Gemeinde, kann diese durch die Gemeinde Spiez anerkannt werden, sofern diese gleichwertig und nicht älter als drei Jahre ist.
Theoretische Prüfung
Um eine Taxiführerbewilligung zu erhalten, muss man in der theoretischen Prüfung Kenntnisse in folgenden Bereichen nachweisen können:
- Kantonale Taxiverordnung
- Taxireglement der Gemeinde Spiez
- ARV 2
- Ortskenntnisse der Gemeinde Spiez
Die theoretische Prüfung wird in der Stadt Thun abgelegt. Die Durchführung und die Auswertung der Prüfung richtet sich daher nach den Bestimmungen des Taxireglements der Stadt Thun. Um die Prüfung zu bestehen, müssen neun Zehntel der Fragen richtig beantwortet werden.
Eine nicht bestandene Prüfung kann zwei Mal wiederholt werden. Hat man eine Prüfung nicht bestanden, muss man für ein erneutes Ablegen der Prüfung mindestens einen Monat warten. Bei bestandener Prüfung erhält man eine für drei Monate gültige Bestätigung, die zum Ablegen der praktischen Eignungsprüfung berechtigt.
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung kann in der Gemeinde Spiez abgelegt werden. Um die Prüfung zu bestehen, müssen unter Beachtung der Verkehrsregeln 5 Ziele in Spiez und Umgebung korrekt angesteuert werden. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn vier dieser Ziele richtig angesteuert werden. Die Verwendung von Ortsplänen oder Karten ist dabei gestattet, Navigationsgeräte hingegen nicht.
Die Prüfung für Taxihalter sieht gleich aus wie die Prüfung für Taxifahrer, nur dass keine praktische Prüfung erfolgt. Dafür müssen in der schriftlichen Theorieprüfung Kenntnisse der eidgenössischen, kantonalen und örtlichen Bestimmungen zum Taxiwesen nachgewiesen werden. Ebenso muss man über die Bestimmungen der ARV 2 Bescheid wissen.
In Spiez gibt es keine Taxistandplätze auf öffentlichem Grund. Daher ist die Benützung öffentlicher Parkflächen nur für das verzugslose Ein- und Aussteigenlassen von Fahrgästen gestattet.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Sicherheit der Gemeinde Spiez
Sonnenfelsstrasse 4
3700 Spiez
Telefon: +41 (0)33 655 33 48
Mail:
Interlaken
Das Taxireglement (Download) der Gemeinde Interlaken besagt, dass sowohl Taxihalter als auch Taxifahrer eine Bewilligung benötigen und dazu eine Eignungsprüfung ablegen müssen.
Theoretische Prüfung
Um die Taxifahrerbewilligung zu erhalten, muss man sich einer theoretischen sowie einer praktischen Prüfung unterziehen.
In der theoretischen Prüfung werden schriftlich sowie mündlich Kenntnisse in folgenden Bereichen abgefragt:
- Kantonale Taxibestimmungen
- Kenntnisse kommunaler Vorschriften über das Taxiwesen
- ARV 2
- Ortskenntnisse der Agglomeration Interlaken
Wird die Prüfung bestanden, erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten eine schriftliche Bestätigung, welche zur Anmeldung für die praktische Eignungsprüfung berechtigt. Die Bestätigung ist während sechs Monaten gültig.
Kandidatinnen und Kandidaten, welche die theoretische Prüfung nicht bestanden
haben, können diese frühestens nach einem Monat wiederholen.
Bei dreimaligem Nichtbestehen können sich Kandidatinnen und Kandidaten
frühestens nach Ablauf eines Jahres erneut zur Prüfung anmelden.
Hier finden Sie eine Auflistung der wichtigen Punkte, die Sie in Interlaken und Umgebung für die Prüfung kennen sollten.
Praktische Prüfung
Bei der praktischen Prüfung muss man die Bedienung des Taxameters und des Fahrtschreibers beherrschen. Zudem müssen 5 Ziele in der Agglomeration Interlaken angesteuert werden.
Werden Taxameter und Fahrtschreiber korrekt bedient und 4 von 5 Zielen auf dem kürzesten Weg und unter Einhaltung der Verkehrsregeln korrekt angesteuert, gilt die Prüfung als bestanden. Bei der praktischen Prüfung ist die Verwendung eines Ortsplanes erlaubt, nicht jedoch die Verwendung eines Navigationsgerätes.
Taxihalter müssen sich für den Erhalt einer Bewilligung in einer schriftlichen Prüfung über genügende Kenntnisse der eidgenössischen, kantonalen und örtlichen Bestimmungen sowie über die Bestimmungen der ARV 2 ausweisen.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie beim Polizeiinspektorat der Gemeinde Interlaken
General-Guisan-Strasse 43
3800 Interlaken
Telefon: 033 826 51 51
Mail:
Lyss
Auch die Gemeinde Lyss besitzt ein eigenes Taxireglement. Dieses besagt, dass sowohl Halter als auch Fahrer eine Bewilligung benötigen, die vom Polizeiinspektorat ausgestellt wird. Falls eine Taxifahrerbewilligung einer anderen Gemeinde vorliegt, kann diese anerkannt werden, sofern nachgewiesen werden kann, dass die Bewilligung jener der Gemeinde Lyss gleichwertig und nicht älter als drei Jahre ist. Sowohl für die Bewilligung als Taxifahrer als auch als Taxihalter ist eine Eignungsprüfung zu absolvieren. Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Nach einer nicht bestandenen Prüfung kann man sich frühestens nach einem Monat erneut zur Prüfung anmelden.
Taxifahrerbewilligung
In der schriftlichen Eignungsprüfung muss man sich über genügende Kenntnisse in folgenden Bereichen ausweisen können:
- Kantonale Taxiverordnng
- Taxireglement der Gemeinde Lyss
- ARV 2
- Ortskenntnisse der Gemeinde Lyss sowie der Umgebung
Bei richtiger Beantwortung von vier Fünftel der Fragen gilt diese zweieinhalb Stunden dauernde theoretische Prüfung als bestanden. Hat man die Prüfung bestanden, erhält man eine Bestätigung, die zum Ablegen der praktischen Prüfung berechtigt und drei Monate lang gültig ist.
Die praktische Prüfung beinhaltet das korrekte Bedienen der Tarifuhr und des Fahrtschreibers sowie das Ansteuern von fünf Zielen in der Gemeinde Lyss und Umgebung. Wenn man die Tarifuhr und den Fahrtschreiber korrekt bedient hat und vier von fünf Zielen korrekt angesteuert hat, gilt die Prüfung als bestanden.
Taxihalter
Taxihalter müssen sich in einer Eignungsprüfung über Kenntnisse der eidgenössischen, kantonalen und örtlichen Bestimmungen zum Taxiwesen ausweisen. Ebenso müssen Kenntnisse der ARV 2 nachgewiesen werden können. Mit Ausnahme der Ortskenntnisse und der praktischen Prüfung werden an die Prüfung die gleichen Anforderungen gestellt wie bei der Prüfung für Taxifahrer.
Das Polizeiinspektorat der Gemeinde Lyss hält mindestens einmal im Jahr eine Taxihalterkonferenz ab. Die Teilnahme daran ist für alle Taxihalter verpflichtend.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie beim Polizeiinspektorat der Gemeinde Lyss
Marktplatz 6, Postfach 368
3250 Lyss
Telefon: 033 826 51 51
Mail: