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Kantonale Bestimmungen
Das Wichtigste in Kürze:
Nach Auskunft der Kantonspolizei besitzt weder der Kanton noch die Gemeinden im Kanton Obwalden ein Taxireglement. Es gelten daher für die Ausrüstung der Fahrzeuge die Gesetze auf Bundesebene. Ebenso gelten natürlich die Bestimmungen der ARV2.