Taxi online lernen

Das Schweizer Lernprogramm für die Taxiprüfung

Mit dem Programm e.driver Professional haben Sie garantiert eine optimale Prüfungsvorbereitung für die Taxiprüfung (BPT, Code 121)

Wer die Taxifahrer Theorieprüfung bestehen will, findet in e.driver Professional eine ideale Software, mit der man effizient online lernen kann. Sie haben Zugang zu über 200 Prüfungsfragen und zu Lektionen, in denen Ihnen das nötige Wissen für die Prüfung vermittelt wird. e.driver Professional gibt es auch als App für Smartphones und Tablets. Somit können Sie dieses effiziente Lernprogramm auch unterwegs überall nutzen.

Hier finden Sie einige Testfragen aus unserem Programm:

(für die Antwortmöglickeiten einfach auf die Fragen klicken)

  • Frage 1 - Die ARV2 gilt nicht für berufsmässige Personentransporte, bei denen ...

    a) ... der Fahrpreis in anderen Leistungen eingerechnet ist und die Fahrstrecke nicht mehr als 100 km beträgt

    b) ... der Fahrpreis in anderen Leistungen eingerechnet ist und die Fahrstrecke nicht mehr als 30 km beträgt

    c) ... der Fahrpreis in anderen Leistungen eingerechnet ist und die Fahrstrecke nicht mehr als 50 km beträgt

    Richtige Antwort: c)

    ARV2, Art.4 "Ausnahmen", Abs. 1: Die Verordnung gilt nicht für Führer, die berufsmässige Personentransporte durchführen: a) mit Fahrzeugen, die für ärztliche Aufgaben nach der Norm SN EN 178926 ausgerüstet sind; b) mit Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h; c) von Behinderten, Schülern oder Arbeitern; d) bei denen der Fahrpreis in anderen Leistungen eingerechnet ist und die Fahr­strecke nicht mehr als 50 km beträgt.

  • Frage 2 - Privatfahrten mit Taxis

    a) Wer mit einem Taxi zum berufsmässigen Personentransport eine private Fahrt unternimmt, untersteht der ARV 2

    b) Wer mit einem Taxi zum berufsmässigen Personentransport eine private Fahrt unternimmt, untersteht nicht der ARV 2, muss jedoch den Fahrtschreiber in Betrieb halten

    c) Wer mit einem Taxi zum berufsmässigen Personentransport eine private Fahrt unternimmt, untersteht zwar der ARV2, muss aber der Fahrtschreiber nicht in Betrieb halten

    Richtige Antwort: b)

    ARV 2; Art.15 "Bedienung des Fahrtschreibers", Abs. 2: Werden mit dem Fahrzeug Privatfahrten ausgeführt, so ist der Fahrtschreiber ständig in Betrieb zu halten; dabei ist die Pausenstellung (Stellung «0» oder «Stuhl») zu wählen. Lässt die Pausenstellung keine eindeutige Unterscheidung zwischen privaten und berufsmässigen Fahrten zu, so führt der Führer eine fortlaufende Kontrolle über die von ihm getätigten Privatfahrten.

  • Frage 3 - Wieviele Personen dürfen befördert werden ?

    a) In der Schweiz darf ein Fahrer mit der Berechtigung für den berufsmässigen Personen-Transport (Code 121) so soviele Personen befördern, wie für das Fahrzeug zugelassen sind

    b) In der Schweiz darf ein Fahrer mit der Berechtigung für den berufsmässigen Personen-Transport (Code 121) höchstens 5 Personen ausser dem Fahrer befördern

    c) In der Schweiz darf ein Fahrer mit der Berechtigung für den berufsmässigen Personen-Transport (Code 121) höchstens 16 Personen ausser dem Fahrer befördern. Ausserdem darf er nie mehr Personen befördern, als für das Fahrzeug laut Fahrzeugausweis zugelassen sind.

    Richtige Antwort: c)

    ARV 2, Art.3 "Grundsatz", Abs.1: Die Verordnung gilt für die Führer von leichten Motorwagen (Art. 10 Abs. 2 VTS), schweren Personenwagen (Art. 11 Abs. 2 Bst. b VTS), Gesellschaftswagen mit nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz (Art. 11 Abs. 2 Bst. d VTS in Verbindung mit Art. 4 Abs. 2bis ARV 119) und von Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen (Art. 15 VTS), die für berufsmässige Personentransporte verwendet werden.

Lektionen

Die Theorie zur Taxiprüfung wird auf attraktive Art und Weise erklärt. Jede der 6 Lektionen wird mit einem Test abgeschlossen und ermöglicht so eine gute Lernkontrolle.

Prüfung

Die Testfragen sind sehr prüfungsnahe. Das Programm führt Sie interaktiv durch alle Prüfungsfragen zur Vorbereitung auf die Taxi Prüfung und wertet die Antworten für Sie aus. Alle Fragen sind durch Prüfungsexperten kommentiert und die Antworten werden begründet. Mit dem adaptiven Lernsystem nach Sebastian Leitner erhalten Sie einen Lerncomputer, der eine Frage so oft wiederholt, bis Sie dreimal hintereinander richtig gelöst wird. Die dynamische Abfrage von Wissenslücken steigert die Lerneffizienz erheblich.

Standortanforderungen inklusive

Als einziges Lernprogramm zeigt Ihnen e.driver Professional auch, welche Anforderungen in verschiedenen Schweizer Kantonen und Städten bestehen, um das Taxigewerbe ausüben zu dürfen. 

Web Zugang

Über https://professional.edriver.ch haben Sie einen Web Zugang zu allen 200+ Prüfungsfragen und Lektionen für angehende Taxifahrer. Dies ermöglicht Ihnen einen noch einfacheren Zugriff auf alle Fragen.

e.driver Professional ersetzt nicht den Theorieunterricht bei Ihrem Fahrlehrer, sondern ist ergänzend dazu einzusetzen.

App

Mit e.driver Professional ist auch ein App für den online Zugang über Smartphone, für alle Plattformen enthalten. Ob Zuhause oder Unterwegs, mit dem App haben Sie e.driver Professional immer dabei und können sich noch effizienter auf die Prüfung vorbereiten.

Erfolgsgarantie

Sollten Sie die Theorieprüfung nicht bestanden haben, dann können Sie innert 30 Tagen nach Ablauf Ihres 18 monatigen Zugangs, den Zugang jeweils wieder um 6 Monate verlängern (maximal 3 Jahre).
So lernen Sie immer mit den neusten Fragen und der aktuellsten Version von e.driver Professional bis zum erfolgreichen Bestehen der Theorieprüfung.

Systemvoraussetzungen: Alle Plattformen. Web Browser benötigt.

 

Die Berechtigung BPT 121

Berechtigung BPT - Mindestalter: 19 Jahre
Berufsmässiger Personentransport mit Fahrzeugen der Kategorien B und C bzw. B1 und C1 oder der Spezialkategorie F. Wer ein Taxi lenken will, muss vorher ein Jahr klaglose Fahrpraxis der jeweiligen oder höheren Kategorie absolviert haben. Als Taxifahrer erhält man bei bestandener Prüfung die Lizenz 121.

 

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